GWH Strom – Energiekompetenz aus Ihrer Region

Als regionaler Stromversorger beliefern die Gemeindewerke Haßloch Privat- und Gewerbekunden mit sauberem Strom zu fairen Preisen. Günstige Konditionen, faire Preise und zuverlässiger Service – wir richten uns gezielt auf Ihre Wünsche aus.

Unser Strom ist aus 100 % Wasserkraft und TÜV-Nord-Zertifiziert.

Wir helfen Ihnen dabei, den geeigneten Tarif aus unserem Angebot an Stromprodukten auszuwählen. Unser bewährter TOP Strom Privat wird Sie als Privatkunde überzeugen. Als zuverlässiger Gewerbestrom-Lieferant versorgen wir Unternehmen mit unserem TOP Strom Profi.

Wir garantieren eine faire Preisgestaltung für Neu- und Bestandskunden. Unsere Verträge sind klar formuliert und sorgen für Transparenz. Mit uns gewinnen Sie einen etablierten Energieversorger an Ihrer Seite, der Sie direkt aus Haßloch mit günstigem Strom beliefert. Die Gemeindewerke Haßloch – kompetent und immer nah!

TOP Strom Privat

Ob Single-Haushalt oder für die ganze Familie – unser Privatstrom passt sich flexibel Ihren Bedürfnissen an.

TOP Strom Profi

Wir bieten eine maßgeschneiderte Versorgung und optimale Lösung für alle Gewerbetreibende – preiswert und unkompliziert!

Stromspartipps

Mit unseren Tipps helfen wir Ihnen dabei, Strom zu sparen und so Ihren Geldbeutel und unsere Umwelt zu entlasten.

Unser Energiehaus

Im virtuellen Energiehaus finden Sie viele hilfreiche Tipps zur Verbrauchsoptimierung, sowie Lösungen, Angebote und wertvolle Informationen rund um die Energie in Ihrem Zuhause. Einfach durch die einzelnen Räume des Hauses klicken.

Strom

Das Stromversorgungsnetz der Gemeindewerke Haßloch 

Unser Stromversorgungsnetz: Alle Informationen zu Netzzugängen, Netzentgelten und Netzdaten auf einen Blick.

Titel
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    Bekanntmachung der Gemeindewerke Haßloch GmbH zu NAV

    Veröffentlichung gem. § 29 Abs. 1 Satz 2 NAV Am 08.11.2006 ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) vom 01.11.2006 (BGBI. I S. 2477) in Kraft getreten. Die Gemeindewerke Haßloch GmbH macht hiermit von ihrem Recht gem. § 29 Abs. 1 Satz 3 NAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 EnWG Gebrauch und verlangt von allen Anschlussnehmern die Anpassung ihrer Anschlussverträge an die neue Rechtslage. Dies bedeutet, dass mit Wirkung vom auf den dieser Bekanntmachung folgenden Tag die Niederspannungsanschlussverordnung sowie die Ergänzenden Bedingungen nebst Anlagen für alle mit der Gemeindewerke Haßloch GmbH begründeten Niederspannungsanschlussverhältnisse sowie für alle bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Elektrizität nutzen, gelten. Der Text der NAV ist in unseren Geschäftsräumen erhältlich und kann unter NAV abgerufen werden. Auf Wunsch übersenden wir die NAV auch gerne per Post.

    Titel
    Netzentgelte-Strom, Netzzugang-Strom 2. Januar 2024

      Änderung der Netzentgelte
      Gemäß § 23a Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetzes hat die Gemeindewerke Haßloch GmbH mit Wirkung zum 01.01.2008 einen Antrag auf Änderung der Netzentgelte Strom bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen gestellt.

      Titel
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        Grundversorger ist jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

        Mitteilung des Netzbetreibers
        Der Grundversorger im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung für Elektrizität und Gas der Gemeindewerke Haßloch GmbH ist die Gemeindewerke Haßloch GmbH. Stand 30.06.2021.

        Anmeldung einer Erzeugungsanlage

        Um eine Erzeugungsanlage im Parallelbetrieb mit dem Niederspannungsnetz der Gemeindewerke Haßloch GmbH zu betreiben und anzuschließen ist eine entsprechende vorherige Anmeldung erforderlich. Hierfür ist das Formular zu verwenden.

        Im Leitfaden für den Anschluss von Erzeugungsanlagen an das Netz der Gemeindewerke Haßloch ist das weitere Vorgehen beschrieben:

        Redispatch 2.0: Neue Pflichten für Anlagenbetreiber von Erzeugungsanlagen

        > 100 kW ab dem 01.10.2021

        Die zum 13. Mai 2019 in Kraft getretene Novelle des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) enthält neue Vorgaben für das Management von Netzengpässen, die ab dem 1. Oktober 2021 von allen Netzbetreibern in Deutschland verpflichtend umzusetzen sind. Beachten Sie deshalb besonders den Punkt 11 im Leitfaden für den Anschluss von Erzeugungsanlagen sowie die hier bereitgestellten Dokumente zum Redispatch 2.0.

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          TOP Strom Privat

          Ob Single-Haushalt oder für die ganze Familie – unser Privatstrom passt sich flexibel Ihren Bedürfnissen an.

          TOP Strom Profi

          Wir bieten eine maßgeschneiderte Versorgung und optimale Lösung für alle Gewerbetreibende – preiswert und unkompliziert!

          Stromspartipps

          Mit unseren Tipps helfen wir Ihnen dabei, Strom zu sparen und so Ihren Geldbeutel und unsere Umwelt zu entlasten.

          Grund und Ersatzversorgung

          Die allgemeinen Preise der Grundversorgung gelten für Kunden, die ihre Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder mit einem Jahresverbrauch von max. 10.000 Kilowattstunden für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke nutzen.

          Der Strompreis setzt sich jeweils aus dem Grundpreis und dem Arbeitspreis zusammen.

          Unterlagen

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