Gesetzesänderung bei Stromverträgen: 24 Stunden Lieferantenwechsel

Ab dem 6. Juni 2025 tritt eine neue gesetzliche Regelung in Kraft:
An-, Ab- oder Ummeldungen von Stromverträgen dürfen nicht mehr rückwirkend erfolgen.

Das bedeutet: Wenn Sie umziehen oder den Stromanbieter wechseln, muss die Meldung rechtzeitig erfolgen – mindestens 14 Werktage im Voraus.

Was bedeutet das für Sie?

  • Umzug geplant? Melden Sie uns den Ein- oder Auszug frühzeitig, idealerweise sofort nach Mietvertragsabschluss oder Kündigung.

  • Stromwechsel geplant? Nehmen Sie den Anbieterwechsel rechtzeitig in die Wege – so vermeiden Sie unnötige Kosten.

  • Zu spät gemeldet? Sie könnten weiter für Strom zahlen, obwohl Sie die Wohnung bereits verlassen haben.

Frühzeitig vormelden – auch ohne alle Infos

Keine Sorge, wenn Sie z. B. den Zählerstand noch nicht kennen:
Sie können den Umzug oder Anbieterwechsel trotzdem bereits vormelden.
Fehlende Angaben lassen sich später ergänzen – wichtig ist nur, dass die Meldung rechtzeitig vor dem Termin erfolgt.

Was brauche ich für die Meldung?

✓ Datum des Ein- oder Auszugs
✓ Adresse der neuen bzw. alten Wohnung
✓ Zählernummer und aktueller Zählerstand (Falls vorhanden)
✓ Ihre Kundennummer

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Mehr Informationen

So melden Sie Ihre Änderungen schnell und bequem:

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✓ Übersicht aller Verträge und Meldungen

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Vermeiden Sie doppelte Stromkosten!

Melden Sie Ihre An- oder Abmeldung spätestens 14 Werktage vor dem Umzug.
So stellen Sie sicher, dass keine unnötigen Zahlungen anfallen und Ihr neuer Vertrag reibungslos und pünktlich beginnt.

Wechseln war noch nie so einfach – nutzen Sie den 24-Stunden-Wechsel!

Mit der neuen Regelung profitieren Sie von mehr Flexibilität, mehr Transparenz und kürzeren Wartezeiten beim Anbieterwechsel.

Häufig gestellte Fragen zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel

Ab diesem Datum dürfen Stromverträge nicht mehr rückwirkend an-, ab- oder umgemeldet werden. Änderungen müssen mindestens 14 Werktage im Voraus gemeldet werden.

Ab Juni 2025 ist es möglich, den Stromanbieter innerhalb von 24 Stunden zu wechseln – vorausgesetzt, alle erforderlichen Angaben liegen vor und die gesetzliche Frist wurde eingehalten.

Ohne rechtzeitige Abmeldung könnten Sie weiterhin für Strom zahlen, obwohl Sie die Wohnung bereits verlassen haben. Eine fristgerechte Anmeldung stellt außerdem sicher, dass Sie am neuen Wohnort nahtlos mit Strom versorgt werden.

Sie müssen unter Umständen weiterhin für den Strom an Ihrer alten Adresse zahlen – auch wenn Sie bereits ausgezogen sind. Eine rückwirkende Korrektur ist nicht mehr zulässig.

Ja. Sie können die Ummeldung bereits vornehmen und fehlende Informationen (z. B. Zählerstand) später ergänzen. Entscheidend ist, dass die Meldung rechtzeitig vor dem Umzug erfolgt.

Folgende Informationen sollten Sie bereithalten:

  • Ein- oder Auszugsdatum

  • Adresse

  • Kundennummer

  • (Wenn verfügbar) Zählernummer und Zählerstand

Nutzen Sie unser Online-Portal „Mein Konto“ – dort können Sie Ihre An- oder Abmeldung rund um die Uhr digital einreichen. Alternativ ist eine Meldung auch per E-Mail an info@gwhassloch.de oder telefonisch möglich: 06324 – 59 94 330.

Ja. Auch bei einem reinen Lieferantenwechsel muss die Meldung mindestens 14 Werktage im Voraus erfolgen, damit der Wechsel rechtzeitig und rechtskonform durchgeführt werden kann.

Ja, natürlich. Sie haben weiterhin die freie Wahl des Stromanbieters. Die neue Regelung betrifft lediglich den Zeitpunkt und Ablauf der Vertragsmeldung, nicht die Auswahlmöglichkeiten.

In der Regel übernimmt der neue Anbieter die Kündigung für Sie – achten Sie aber darauf, ob dies explizit angeboten wird. Wichtig: Auch hier gilt die Frist von mindestens 14 Werktagen im Voraus.

Sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Eigentümerinnen und Eigentümer müssen sich ab Juni 2025 an die neuen Fristen halten.

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