Gesetzesänderung bei Stromverträgen: 24 Stunden Lieferantenwechsel
Ab dem 6. Juni 2025 tritt eine neue gesetzliche Regelung in Kraft:
An-, Ab- oder Ummeldungen von Stromverträgen dürfen nicht mehr rückwirkend erfolgen.
Das bedeutet: Wenn Sie umziehen oder den Stromanbieter wechseln, muss die Meldung rechtzeitig erfolgen – mindestens 14 Werktage im Voraus.
Was bedeutet das für Sie?
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Umzug geplant? Melden Sie uns den Ein- oder Auszug frühzeitig, idealerweise sofort nach Mietvertragsabschluss oder Kündigung.
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Stromwechsel geplant? Nehmen Sie den Anbieterwechsel rechtzeitig in die Wege – so vermeiden Sie unnötige Kosten.
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Zu spät gemeldet? Sie könnten weiter für Strom zahlen, obwohl Sie die Wohnung bereits verlassen haben.
Frühzeitig vormelden – auch ohne alle Infos
Keine Sorge, wenn Sie z. B. den Zählerstand noch nicht kennen:
Sie können den Umzug oder Anbieterwechsel trotzdem bereits vormelden.
Fehlende Angaben lassen sich später ergänzen – wichtig ist nur, dass die Meldung rechtzeitig vor dem Termin erfolgt.
Was brauche ich für die Meldung?
✓ Datum des Ein- oder Auszugs
✓ Adresse der neuen bzw. alten Wohnung
✓ Zählernummer und aktueller Zählerstand (Falls vorhanden)
✓ Ihre Kundennummer
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Mehr InformationenSo melden Sie Ihre Änderungen schnell und bequem:
Vermeiden Sie doppelte Stromkosten!
Melden Sie Ihre An- oder Abmeldung spätestens 14 Werktage vor dem Umzug.
So stellen Sie sicher, dass keine unnötigen Zahlungen anfallen und Ihr neuer Vertrag reibungslos und pünktlich beginnt.
Wechseln war noch nie so einfach – nutzen Sie den 24-Stunden-Wechsel!
Mit der neuen Regelung profitieren Sie von mehr Flexibilität, mehr Transparenz und kürzeren Wartezeiten beim Anbieterwechsel.




