Energieberatung – Wie Sie Ihren Energieverbrauch senken
Wer sein Gebäude saniert, reduziert seine Heizkosten, spart Geld, schont die Umwelt und steigert den Wert seiner Immobilie. Mit welchen Maßnahmen Sie Ihren Energieverbrauch langfristig senken können, ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen im Rahmen einer Energieberatung. Wählen Sie hier aus unseren verschiedenen Angeboten die für Sie passende aus. Erfahren Sie dabei, ob und wo Fördermöglichkeiten für geplante Modernisierungsmaßnahmen bestehen. Ergänzend dazu bieten wir Ihnen den Service, im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Fördermaßnahmen zu bestätigen. Vom Fördergeber geforderte Nachweise, wie U-Wertberechnungen von Bauteilen, einen Lüftungsnachweis oder die Berechnung für den hydraulischen Abgleich bei bestimmten Modernisierungsmaßnahmen können Sie von uns erhalten.
Energieberatung Basic
Kostenfreie Beratung bei Ihnen vor Ort oder bei den Gemeindewerken zu allen Themen der Energieeinsparung.
Gebäudesanierungsberatung Easy-Check
Hier erhalten Sie einen Kurzbericht über die Beratung mit den wichtigsten Details.
Gebäudesanierungsberatung Komfort-Check
Und so funktioniert‘s: Ihre Immobilie wird in ihrem Ist-Zustand aufgenommen und energetisch analysiert. Anschließend werden mögliche Sanierungsvarianten erarbeitet, die jeweils die Kosten und die Einsparungen nach der Sanierung berücksichtigen. Gemeinsam mit unseren Fachexperten wählen Sie anschließend Ihr optimales Sanierungskonzept aus. Dabei beachten wir besonders, dass die möglichen Sanierungsmaßnahmen optimal aufeinander abgestimmt sind. Hier werden selbstverständlich die geltenden Verordnungen wie die Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie die Bedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beachtet und eingehalten.
Förderbestätigung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Sie planen eine Modernisierung Ihres Gebäudes und möchten eine Förderung der in Anspruch nehmen? Hier können Sie auf unsere Unterstützung bauen. Egal, ob Sie einen Zuschuss oder ein Darlehen beantragen wollen, wir bieten Ihnen den Service, damit Ihr Vorhaben optimal gefördert wird.
Auftragsformular Sachverständigenbestätigung von Fördermittel, BEG-EM
Lüftungskonzept
Bei bestimmten Neubauten oder Modernisierungsmaßnahmen wie z.B. dem Austausch von Fenstern oder der Dämmung von Dachflächen ist nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und DIN 1946-6 die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen zur Vermeidung von Tauwasser und Feuchteschäden in Form eines Lüftungskonzeptes zu prüfen. Wenn eine Förderung von entsprechenden Maßnahmen erfolgen soll, fordert der Fördergeber solch ein Lüftungskonzept. Wir erstellen Ihnen gerne das Lüftungskonzept.
U-Wertberechnung von Bauteilen
Wie schon beim Lüftungskonzept sind für die Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie für die Fördermöglichkeit von bestimmten Maßnahmen Mindestanforderungen zu erfüllen. Wenn Sie z. B. eine Dämmung der Außenwand oder dem Dach vorhaben, dürfen darf ein bestimmten U-Wert nicht überschritten werden. Um zu wissen, ob eine Förderung möglich ist, können Sie sich dabei auf unsere U-Wertberechnung verlassen.
Heizlastberechnung
Sie planen den Austausch Ihres in die Jahre gekommenen Wärmerzeugers?
Dann ist die Ermittlung des notwendigen Wärmebedarfs des Gebäudes besonders wichtig. Mit der Heizlastberechnung wird für jeden Raum und in Summe für das gesamte Gebäude die Heizlast berechnet. Das Ergebnis ist unabhängig von Ihrem derzeitigen Heizsystem. Mit der Berechnung kann dann die optimale Größe des Wärmeerzeugers bestimmt werden. Besonders bei Wärmepumpen ist das für einen effizienten Betrieb von herausragender Bedeutung.
Mit unserer Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1:2020 ist Ihr Heizungsfachbetrieb in der Lage zu prüfen ob die vorhandenen Heizflächen geeignet sind, um z. B. eine Wärmepumpe effizient betreiben zu können.
Hydraulischer Abgleich
Sie planen den Austausch Ihrer Heizung oder die Dämmung Ihrer Außenwände? Dann kommen Sie am hydraulischen Abgleich nicht vorbei. Was aber ist ein hydraulischer Abgleich? Kurz gesagt wird dabei ermittelt, welche Wassermenge jeder Heizkörper oder Fußbodenheizkreis benötigt, um die entsprechend benötigte Wärmemenge eines Raumes abzugeben. Dadurch wird nur soviel Heizungswasser bewegt, wie unbedingt notwendig ist. Das spart Heizenergie und auch Strom für die Umwälzpumpe. Wie schon das Gebäudeenergiegesetz (GEG), fordert auch hier wieder bei geförderten Maßnahmen der Fördergeber die Durchführung des hydraulischen Abgleiches. Nutzen Sie unser Angebot zur Berechnung der entsprechenden Einstellwerte der Heizkörper- oder Fußbodenverteilerventile.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Unsere Experten stehen Ihnen sehr gerne zur Verfügung.




