Standrohr mieten

Sie möchten Ihre Baustelle oder Veranstaltung mit Trinkwasser versorgen? Kein Problem! Die Gemeindewerke Haßloch stellen Ihnen hierfür gerne ein Standrohr zur Verfügung.

Hierfür wird eine Entnahmestelle mittels Standrohr, an einem nächstgelegenen Hydranten hergestellt. Mithilfe der an dem Standrohr angebrachten Zapfhähnen, kann das Trinkwasser direkt oder durch den Einsatz von geeigneten Schlauchsystemen an seinen Bestimmungsort befördert werden.

Die Absicherung der Entnahmestelle nach Verkehrssicherungspflicht, übernimmt der Mieter des Standrohres und liegt nicht in der Pflicht der Gemeindewerke Haßloch.

Die Qualität des Trinkwassers wird ausschließlich bis zur Entnahmestelle des Standrohres übernommen. Mögliche Qualitätsminderungen oder Verunreinigungen des Trinkwassers ab der Übernahmestelle, liegt in der Verantwortung des Mieters. Achten Sie besonders darauf, dass der Übergabepunkt sowie die verwendeten Schläuche frei von grobem Schmutz oder anderen Verunreinigungen sind.

Die Abrechnung der verbrauchten Wassermenge erfolgt nach Beendigung des Mietzeitraumes und wird anhand der Wasseruhr am Standrohr ermittelt.

Was Sie als Mieter beachten sollten:

Der Mieter darf das gemietete Standrohr nur für den beantragten Zweck und unter Beachtung der Bedienungsanleitung verwenden.

Der Mieter von Standrohren haftet für Beschädigungen  aller Art, sowohl für Schäden am Mietgengestand, als auch  für  alle Schäden, die durch Gebrauch des Standrohres an öffentlichen Hydranten, Leitungseinrichtungen und  Hydrantenschäden, auch durch Verunreinigung, den Gemeindewerken Haßloch GmbH oder dritten Personen entstehen. Der Mieter darf das gemietete Standrohr nur für den beantragten Zweck und unter Beachtung der Bedienungsanleitung verwenden. Bei Verlust des Standrohres hat der Mieter vollen Ersatz zu leisten.
Die Weitergabe des Standrohres an andere ist – auch vorübergehend – dem Mieter nicht gestattet. Geschieht dies dennoch, sind die Gemeindewerke Haßloch GmbH berechtigt, das Standrohr sofort einzuziehen und die doppelte Standrohrmiete zu verlangen.  

Anmerkung: Für den Verlust oder die Beschädigung des Standrohres, einschließlich Schieber-Schlüssel und  Ausstattung übernehmen Abholer und Mieter volle Haftung als Gesamtschuldner. Die bei Verlust des Standrohres zur Verrechnung kommenden Kosten bewegen sich maximal in Höhe der Sicherheitsleistung, je nach Größe und Ausstattung des Standrohres, zuzüglich Umsatzsteuer, in der jeweils gesetzlichen Höhe. 

Zu diesen Preisen ist die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe hinzuzurechnen. 

 Auszug aus Anlage 1 „Allgemeine Tarife“:  

2. Wasserbezug über Standrohre und Bauwasserzähler    netto brutto *
 2.1 Für die Wasserabgabe über Standrohre und Bauwasserzähler gilt der unter 1.3 genannte Wasserpreis, von derzeit:    1,66  €/m³ 1,78  €/m³ 
2.2 Für Standrohre wird zusätzlich eine Standrohrmiete berechnet
Die Miete für einen Standrohrzähler beträgt je angefangene Woche:
10,00  € 10,70  €
Als Sicherheit hat der Mieter im voraus einen Betrag von
zu zahlen.
1.000,00 € 
 Erfolgt keine monatliche Zählerstands-Übermittlung oder wird innerhalb von 3 Tagen nach Aufforderung gemeldet, ist in jedem Einzelfall eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von:  50,00  € 53,50  €

* Die angegebenen Preise sind brutto d.h. einschließlich 7 % Umsatzsteuer (Stand 01.04.2001).
Die Bruttopreise sind gerundet dargestellt. 

Als Sicherheit hat der Mieter im voraus einen Betrag in Höhe von 1.000,00 € zu zahlen.

Bitte überweisen Sie den Betrag mit Angabe des Versendungszweckes „Kaution Standrohr – Ihr Name“ an folgendes Konto:

Sparkasse GmbH DE47 5465 1240 0001 0000 25
BIC MALADE51DKH


Alternativ kann dieser Betrag auch in bar hinterlegt werden.

Die Überprüfung des Standrohres durch die Gemeindewerke Haßloch GmbH, bei Rückgabe dauert ca. 10 Minuten und ist für den Mieter kostenlos. Werden dabei jedoch Mängel am Standrohr, am Zähler, an der Eichplombe oder der Ausstattung festgestellt, für die der Benutzer verantwortlich ist, so müssen die Instandsetzungskosten an ihn verrechnet werden. 

Die Absicherung der Entnahmestelle nach Verkehrssicherungspflicht, übernimmt der Mieter des Standrohres und liegt nicht in der Pflicht der Gemeindewerke Haßloch.

Standrohr anfragen

Für weitere Fragen und Informationen können Sie sich gerne direkt an unsere Mitarbeiter werden:

So erreichen Sie uns:

Montag 07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 17:30 Uhr
Freitag 08:30  12:30 Uhr

sowie nach persönlicher Vereinbarung 

Gerne dürfen Sie alternativ das folgende Formular zur unverbindlichen Kontaktaufnahme ausfüllen. Unsere Mitarbeiter werden sich dann, zur genaueren Abstimmung, schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Kontaktformular

Ausleiher: Hier genannte Ansprechpartner müssen vertretungsberechtigt sein, da Kosten entstehen können (etwa bei Verlust oder Beschädigung)

Verwendungsort /Baustelle: Diese Angaben werden zur Prüfung des nächstgelegenen Hydranten benötigt.

Bitte beachten Sie vor dem Absenden Ihre Kontaktanfrage unsere Datenschutzbestimmungen.