Hinweisgeberschutzsystem
Das am 02.07.2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet alle Arbeitgeber zur Einrichtung einer sogenannten Meldestelle. Diese Meldestelle, sowohl intern als auch extern gerichtet, dient dazu, Whistleblower vor dienst- und arbeitsrechtlichen Repressalien zu schützen. Die Gemeindewerke Haßloch GmbH hat eine Meldestelle in Zusammenarbeit mit der SDS • Schüllermann Dataservice GmbH in Betrieb genommen, die über ein Hinweisgeberportal zu erreichen ist und betreut wird. Das Hinweisgeberschutzsystem bietet Mitarbeitenden, Bürgern und Kunden die Möglichkeit auch anonym, Anhaltspunkte für Verstöße gegen nationale und internationale Gesetze, sowie Compliance-Verstöße in einer vertrauensvollen Umgebung zu melden.
Die gegebenen Hinweise und persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die Meldestelle wahrt die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person, der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind und der sonstigen in der Meldung genannten Personen. Identitäten werden ausschließlich den Personen bekannt, die für die Entgegennahme von Meldungen oder für das Ergreifen von eventuellen Folgemaßnahmen zuständig sind.
Wenn Sie eine Meldung im Hinweisgebersystem abgeben möchten, klicken Sie bitte hier:
https://gwhassloch.hinweisgeberschutzsystem.de/
Hinweisgeber bzw. Hinweisgeberinnen haben auch die Möglichkeit ihre Meldung über dieses Hinweisgeberschutzsystem an die externe Meldestelle des Bundes (Bundesamt für Justiz) abzugeben oder direkt auch hier über diesen Link: BfJ – Hinweisgeberstelle – Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (bundesjustizamt.de)
Das Hinweisgeberschutzsystem ist nicht für Kundenbeschwerden oder sonstige vertragsrelevante Belange aus dem Kundengeschäft (z. B. Strom- oder Gaslieferverträge) gedacht. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Anbieter.



