Hinweisgeberschutzsystem

Das am 02.07.2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet alle Arbeitgeber zur Einrichtung einer sogenannten Meldestelle. Diese Meldestelle, sowohl intern als auch extern gerichtet, dient dazu, Whistleblower vor dienst- und arbeitsrechtlichen Repressalien zu schützen. Die Gemeindewerke Haßloch GmbH hat eine Meldestelle in Zusammenarbeit mit der SDS • Schüllermann Dataservice GmbH in Betrieb genommen, die über ein Hinweisgeberportal zu erreichen ist und betreut wird. Das Hinweisgeberschutzsystem bietet Mitarbeitenden, Bürgern und Kunden die Möglichkeit auch anonym, Anhaltspunkte für Verstöße gegen nationale und internationale Gesetze, sowie Compliance-Verstöße in einer vertrauensvollen Umgebung zu melden.

Die gegebenen Hinweise und persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die Meldestelle wahrt die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person, der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind und der sonstigen in der Meldung genannten Personen. Identitäten werden ausschließlich den Personen bekannt, die für die Entgegennahme von Meldungen oder für das Ergreifen von eventuellen Folgemaßnahmen zuständig sind.

Wenn Sie eine Meldung im Hinweisgebersystem abgeben möchten, klicken Sie bitte hier:

https://gwhassloch.hinweisgeberschutzsystem.de/

Hinweisgeber bzw. Hinweisgeberinnen haben auch die Möglichkeit ihre Meldung über dieses Hinweisgeberschutzsystem an die externe Meldestelle des Bundes (Bundesamt für Justiz) abzugeben oder direkt auch hier über diesen Link: BfJ – Hinweisgeberstelle – Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (bundesjustizamt.de)

Das Hinweisgeberschutzsystem ist nicht für Kundenbeschwerden oder sonstige vertragsrelevante Belange aus dem Kundengeschäft (z. B. Strom- oder Gaslieferverträge) gedacht. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Anbieter.

FAQs zum Hinweisgeberschutzsystem

Den offiziellen Gesetzestext des Bundesministeriums der Justiz zum Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) finden Sie hier: HinSchG – Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (gesetze-im-internet.de)

Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht in Deutschland insbesondere das Bundesministerium für Justiz, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und das Bundeskartellamt als externe Meldestellen vor.

Es können begründete Meldungen zu möglichen Rechts- und Compliance-Verstößen und zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Pflichten abgegeben werden, die durch das Handeln der Gemeindewerke Haßloch GmbH entstanden sind.

Bitte beachten Sie, dass die Meldestellen nicht für geringfügige Vergehen, Ordnungswidrigkeiten, Schadensmeldungen oder sonstige Beschwerden gedacht sind. Auch nicht für Kundenbeschwerden oder sonstige vertragsrelevante Belange aus dem Kundengeschäft (z. B. Strom- oder Gaslieferverträge) der Gemeindewerke Haßloch GmbH.

Für diese Bereiche ist das Hinweisgeberschutzgesetz relevant:

· Straftaten nach dem Strafgesetzbuch
· Bestimmte Ordnungswidrigkeiten
· Unternehmensbesteuerung/Geldwäsche
· Datenschutz
· Öffentliches Auftragswesen
· Finanzdienstleistungen
· Produkt- und Verkehrssicherheit
· Nukleare Sicherheit
· Öffentliche Gesundheit
· Verbraucherschutz

Die interne Meldestelle ist nicht als Notfall-Hotline ausgelegt. Bitte nutzen Sie daher diesen Kanal nicht, um eine unmittelbare Bedrohung oder ein akutes Risiko zu melden. Im Fall einer unmittelbaren Bedrohung oder eines akuten Risikos ist die zuständige Stelle zu informieren. Soweit dies erforderlich ist, informieren Sie zudem die zuständigen Behörden. Alternativ steht Ihnen die Möglichkeit offen, die externe Meldestelle des Bundes zu nutzen.

Auch Störungen im Versorgungsgebiet der Gemeindewerke Haßloch GmbH sind nicht an diese Meldestellen zu richten. Sondern direkt an die Störungshotline: 0 63 24 / 98 00 05 (rund um die Uhr erreichbar) oder an info@gwhassloch.de.

Die gegebenen Hinweise und persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die Meldestelle wahrt die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person, der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind und der sonstigen in der Meldung genannten Personen. Identitäten werden ausschließlich den Personen bekannt, die für die Entgegennahme von Meldungen oder für das Ergreifen von eventuellen Folgemaßnahmen zuständig sind.

Auf der Meldeplattform haben Sie jedoch selbst die Wahl zwischen einer anonymen Meldung oder Meldung mit persönlichen Daten (Name und E-Mail-Adresse).

Ihre Meldung wird dokumentiert und Informationen werden gesichert. Sie dienen als Beweismittel für Folgemaßnahmen. Innerhalb von sieben Tagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und innerhalb von drei Monaten eine Rückmeldung über die getroffenen Maßnahmen zu Ihrer Meldung.