Unser Soziales Engagement: Sponsoring und Spende

Als örtlicher Energieversorger unterstützen wir auf vielfältige Weise das Engagement vieler Vereine und Organisationen in Haßloch. Denn wir wissen, wie wichtig Sponsoring und Spenden für Vereine und Einrichtungen sind, damit diese einen wichtigen Beitrag zum sozialen und kulturellen Leben in unserer Heimat leisten können. Als Energiedienstleister vor Ort gehört es zu unserer Philosophie, diese Verantwortung zu unterstützen und damit unsere Wertschätzung für deren Engagement zum Ausdruck zu bringen. Deshalb gehören zu unseren Sponsoring- und Spendenpartnern viele Sportvereine, Soziale Einrichtungen, die Feuerwehr, Kulturvereine und noch viele weitere Einrichtungen und Vereine in und aus Haßloch.

Antrag

Aus Haßloch. Für Haßloch.: Als Energieversorger und kommunales Unternehmen vor Ort, unterstützen wir auf vielfältige Art und Weise soziale Projekte in unserer Heimat durch Sponsoring oder Spenden. Dabei werden gerne Projekte und Partnerschaften rund um die Themen Energie, Klima- und Wasserschutz gefördert, da sie einen engen thematischen Bezug zu unseren Kernkompetenzen haben.

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¹) Banner und Beachflags sind vom Antragsteller bei/auf der Veranstaltung zu platzieren. Abholung und Rückgabe bei den GWH erfolgt nach Absprache.

Förderkriterien

1. Förderzweck
Die Gemeindewerke Haßloch fördern das Engagement von Vereinen, Verbänden, Initiativen oder Einzelpersonen aus folgenden
Bereichen: Sport, Kunst und Kultur, Soziales, Umwelt, Bildung und Förderung, die der Allgemeinheit dienen.
2. Art der Förderung
Gesponsert oder durch Spenden unterstützt werden ausschließlich finanzielle Fördermittel oder Sachleistungen.
3. Grundlagen und Kriterien
Der Antrag muss schriftlich erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Über den Antrag wird auf
Grundlage dieser Bedingungen und im Rahmen der verfügbaren Mittel entschieden. Für eine positive Entscheidung sollte Ihr Projekt
folgende Kriterien erfüllen: Bezug zur Region, klare Zielformulierung, Vorbildfunktion, gesellschaftliche Relevanz, nachhaltige
Wirksamkeit, praktische Finanzier- und Umsetzbarkeit.
4. Bewerbungsfristen
Der Antrag muss bei den Gemeindewerken Haßloch etwa 30 Arbeitstage vor Veranstaltungstermin schriftlich vorliegen.
5. Vertragsabschluss
Nach Eingang Ihres Antrags erhalten Sie von uns innerhalb von 8 Arbeitstagen eine schriftliche Entscheidung.
6. Gültigkeit
Zur Berücksichtigung des Antrags bitten wir darum, den stattgegebenen Antrag vollständig ausgefüllt innerhalb von 8 Arbeitstagen per
E-Mail oder per Post mit den für die Prüfung erforderlichen Angaben und Anlagen zurückzuschicken.