Gemeindewerke warnen vor amtlich aussehenden werblichen Postwurfsendungen

Wie die Gemeindewerke Haßloch aus zahlreichen Kundenhinweisen feststellen, erreichen in diesen Tagen etliche Haushalte im Versorgungsgebiet Postwurfsendungen eines privaten Messstellenbetreibers mit Sitz in Berlin. Diese Schreiben wirken amtlich und setzen Empfänger unter Zeitdruck, ihren Stromzähler auszutauschen. Zahlreiche Stadt- und Gemeindewerke in Deutschland warnen eindringlich vor derartigen Schreiben.

Die Gemeindewerke Haßloch sind nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) grundzuständiger Messstellenbetreiber in Haßloch. Diese Schreiben werden nicht von den Gemeindewerken versandt und stehen in keinem Zusammenhang mit von den Gemeindewerken auszuführenden Arbeiten.

Offizielle Mitteilungen zu einem Zählertausch erhalten Haushalte im Netzgebiet der Gemeindewerke Haßloch ausschließlich von dem Unternehmen selbst. Außerdem schreiben die Gemeindewerke immer persönlich an und würden niemals eine Postwurfsendung an „Alle Bewohner“ in einem solchen Zusammenhang auf den Weg bringen. Darüber hinaus gilt: Das in dem Schreiben genannte Datum ist keine gesetzliche Frist und auch keine Frist der Gemeindewerke Haßloch. Empfänger des Schreibens müssen dieses Datum in keiner Weise berücksichtigen.

Bei dem Absender handelt es sich um einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber. Wer auf das Anschreiben nicht reagiert, verliert dadurch keine Rechte und versäumt keinen von den Gemeindewerken angekündigten Einbautermin. Empfänger können diese Schreiben komplett ignorieren.

Aus Sicht von Verbraucherschützern ist von Vertragsabschlüssen, die unter Zeitdruck oder auf Basis zweifelhafter Förderzusagen erfolgen, dringend abzuraten. Die Kosten für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme sind gesetzlich klar gedeckelt – die Gemeindewerke erheben nur die dort festgelegten Gebühren. Informationen wie Zählernummern oder Vertragsdaten sind sensible persönliche Daten. Diese wichtigen Details sollten erst an Dritte weitergegeben werden, wenn Kunden ganz sicher sind, dass Sie ein Angebot außerhalb Ihres grundzuständigen Messstellenbetreibers annehmen wollen. Ob und wann an einer Messstelle ein Einbau vorgesehen ist, richtet sich unter anderem nach Stromverbrauch, der Leistung einer Erzeugungsanlage und dem Vorhandensein einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung.

Die Gemeindewerke Haßloch informieren alle Kundinnen und Kunden immer rechtzeitig und zuverlässig, sollte eine solche Maßnahme anstehen. Sie erfolgt in jedem Fall vollkommen unabhängig von irgendwelchen Werbeangeboten. Unabhängige Informationen zum Thema Zählertausch und Smart Meter finden Interessierte auch auf dem Serviceportal der Bundesnetzagentur: www.bundesnetzagentur.de.