Teilnahmebedingungen

Sponsoring-Wettbewerb: Wir verlosen maximal je 1000,- Euro an drei Teams
für die Anschaffung von Trikotsätzen

1. Veranstalter des Sponsoring-Wettbewerbs sind die Gemeindewerke Haßloch GmbH (im Folgenden: GWH), Gottlieb-Duttenhöfer-Straße 27, 67454 Haßloch.

2. Teilnehmen können Kinder- und Jugendmannschaften aller eingetragenen Sportvereine mit Vereinssitz in Haßloch, die am offiziellen Spielbetrieb in der angegebenen Sportart (Fußball, Handball, Volleyball oder Basketball) teilnehmen und Mannschaftssport betreiben.

3. Beliebig viele Kinder- und Jugendmannschaften eines Vereins können teilnehmen. Pro Verein und Sportart kann nur eine Mannschaft gewinnen. Gehen mehr als 3 Teilnahmemeldungen ein, werden unter allen Teilnehmern/Teilnehmerinnen 3 Gewinner je eines Trikotsatzes ausgelost.

4. Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig von Waren- oder Dienstleistungserwerb möglich.

5. Die Teilnahme hat über bereitgestellte Online-Teilnahmeformular zu erfolgen.

6. Der Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 30.10.2021, 12:00 Uhr – später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Mehrfachteilnahme oder sonstige Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen führen zum Ausschluss vom Gewinnspiel.

7. Es werden nur Teilnehmer/Teilnehmerinnen bei der Auslosung berücksichtigt, die alle für die Teilnahme an dem Gewinnspiel auszufüllenden Eingabefelder vollständig, verständlich und inhaltlich richtig ausgefüllt haben.

8. Im Falle eines Gewinns gilt Folgendes:

a. Die Gewinner werden ca. 5 Tage nach Ende des Bewerbungszeitraums unter Verwendung der bei der Anmeldung gemachten Angaben telefonisch oder per E-Mail benachrichtigt.

b. Es ist zwingend erforderlich die Bankverbindung nach der Kontaktaufnahme an die Gemeindewerke Haßloch bekannt zu geben.

c. Die Gewinnannahme muss schriftlich und durch die Unterzeichnung des Sponsoring Vertrags durch einen Vertreter des gesponserten Vereins erfolgen.

d. Die Auswahl der Trikotsets erfolgt auf eigene Initiative der Gewinnerteams beim Hersteller Eurer Wahl.

e. Die Beflockung ist ebenfalls in eigener Regie zu beauftragen und darf erst nach der Druckfreigabe durch die GWH erfolgen, da wir sonst von der Gewinnauszahlung in Höhe von 1000,- Euro zurücktreten müssen.

f. Das GWH-Logo muss auf alle Trikots platziert werden. Die Beflockung mit dem GWH-Logo auf der Vorderseite der Trikots muss nach unseren Vorgaben erfolgen:

Das GWH-Logo ist größtmöglich aufzubringen und darf nur auf kleinere Kleidergrößen proportional angepasst werden.

Das GWH-Logo darf nur als allein stehendes Logo den Brustbereich „zieren“.

Das Gewinnerteam erhält das GWH-Logo als vektorisierte, verlustfrei skalierbare PDF-Datei die ausschließlich in Schwarz oder weiß aufgedruckt werden darf.

10. Vor Auszahlung des Betrags muss den Gemeindewerken innerhalb von 20 Tagen ab Unterzeichnung des Sponsoring Vertrags ein Angebot über die zu erwartenden Kosten vorliegen.

11. Die Gewinner verpflichten sich, beim ersten Einsatz der GWH-gebrandeten Trikots, die Gemeindewerke Haßloch über diesen Termin zu informieren,  damit ein offizielles Übergabefoto gemacht werden kann.
Im Wettkampf/Spielbetrieb sind die GWH-Trikots so oft wie möglich zu tragen.

12. Die Gewinner müssen nach der Kontaktaufnahme durch die GWH die erforderlichen Daten sowie die genaue Bezeichnung der Vereine abgeben. Andernfalls verfällt der Gewinn und die GWH sind berechtigt, einen neuen Gewinner unter den bis Einsendeschluss eingegangenen Teilnehmern auszulosen.

13. Die Auszahlung erfolgt in Form einer Sponsoring Gutschrift in Höhe von maximal 1000,- Euro pro Gewinnerteam. Eine  Auszahlung in Sachwerten oder Tausch der Gewinne ist nicht möglich. Es besteht keine Annahmeverpflichtung hinsichtlich des Gewinns.

14. Der Antragsteller/die Antragstellerin erklärt sich zudem damit einverstanden, dass sein/ihr Name im Fall des Gewinns im Rahmen des Gewinnspiels veröffentlicht werden darf. Der Antragsteller/die Antragstellerin erklärt sich außerdem für den Fall des Gewinns damit einverstanden, dass während Veranstaltungen im Rahmen der Aktion, wie zum Beispiel offizielle Trikotübergaben, Foto- und/oder Filmaufnahmen durch die GWH gemacht werden, auf welchen Personen der Mannschaft/des Vereins oder ein Repräsentant abgebildet und zu erkennen sein wird, die von den GWH zu Werbezwecken veröffentlicht werden. Insbesondere umfasst diese Genehmigung die Veröffentlichung von Vereinsname und Foto/Video auf unserer Internetseite, den Social-Media-Kanälen der GWH (insbesondere Facebook) und den Printbereich (GWH Kundenzeitschrift und Bürgerblatt).

15. Die bei der Teilnahme gemachten Angaben werden von den GWH ausschließlich zur Abwicklung des Gewinnspiels genutzt und im Anschluss gelöscht. Eine darüber hinausgehende Nutzung erfolgt nicht. Alle Hinweise zum Umgang der GWH mit dem Datenschutz bei Gewinnspielen finden sich unter Datenschutzhinweise.

16. Die GWH behalten sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern und die Durchführung des Gewinnspiels ganz oder zeitweise auszusetzen. Im Aussetzungsfalle wird das Gewinnspiel ggf. wiederholt.