Stromnetz
Netzdaten für das Stromnetz der Gemeindewerke Haßloch GmbH
Gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) sind Verteilnetzbetreiber verpflichtet, diverse strukturelle und energiewirtschaftliche Daten des Verteilnetzes zu veröffentlichen.
Unser Stromversorgungsnetz: Alle Informationen zu Netzzugängen, Netzentgelten und Netzdaten auf einen Blick.
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Bekanntmachung der Gemeindewerke Haßloch GmbH zu NAV
Veröffentlichung gem. § 29 Abs. 1 Satz 2 NAV Am 08.11.2006 ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) vom 01.11.2006 (BGBI. I S. 2477) in Kraft getreten. Die Gemeindewerke Haßloch GmbH macht hiermit von ihrem Recht gem. § 29 Abs. 1 Satz 3 NAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 EnWG Gebrauch und verlangt von allen Anschlussnehmern die Anpassung ihrer Anschlussverträge an die neue Rechtslage. Dies bedeutet, dass mit Wirkung vom auf den dieser Bekanntmachung folgenden Tag die Niederspannungsanschlussverordnung sowie die Ergänzenden Bedingungen nebst Anlagen für alle mit der Gemeindewerke Haßloch GmbH begründeten Niederspannungsanschlussverhältnisse sowie für alle bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Elektrizität nutzen, gelten. Der Text der NAV ist in unseren Geschäftsräumen erhältlich und kann unter NAV abgerufen werden. Auf Wunsch übersenden wir die NAV auch gerne per Post.
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Änderung der Netzentgelte
Gemäß § 23a Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetzes hat die Gemeindewerke Haßloch GmbH mit Wirkung zum 01.01.2008 einen Antrag auf Änderung der Netzentgelte Strom bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen gestellt.
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Anmeldung einer Erzeugungsanlage
Um eine Erzeugungsanlage im Parallelbetrieb mit dem Niederspannungsnetz der Gemeindewerke Haßloch GmbH zu betreiben und anzuschließen ist eine entsprechende vorherige Anmeldung erforderlich. Hierfür ist das Formular zu verwenden.
Antrag zur Anmeldung einer Erzeugungsanlage
Im Leitfaden für den Anschluss von Erzeugungsanlagen an das Netz der Gemeindewerke Haßloch ist das weitere Vorgehen beschrieben:
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Leitfaden für den Anschluss von Erzeugungsanlagen 1 858 Downloads |
daheim Solar, Erzeugungsanlagen > 100 kW, Photovoltaik und Kraft-Wärme-Kopplung | 8. Juli 2024 | Download |
Redispatch 2.0: Neue Pflichten für Anlagenbetreiber von Erzeugungsanlagen
> 100 kW ab dem 01.10.2021
Die zum 13. Mai 2019 in Kraft getretene Novelle des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) enthält neue Vorgaben für das Management von Netzengpässen, die ab dem 1. Oktober 2021 von allen Netzbetreibern in Deutschland verpflichtend umzusetzen sind. Beachten Sie deshalb besonders den Punkt 11 im Leitfaden für den Anschluss von Erzeugungsanlagen sowie die hier bereitgestellten Dokumente zum Redispatch 2.0.
Ihr Grundversorger – Die Gemeindewerke Haßloch
Grundversorger ist jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Mitteilung des Netzbetreibers
Der Grundversorger im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung für Elektrizität und Gas der Gemeindewerke Haßloch GmbH ist die Gemeindewerke Haßloch GmbH. Stand 30.06.2024.
Netzanschlussanfragen
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Baustellen-Info:
Aktuell haben wir keine Baustellen, die zu Verkehrsbeeinträchtigungen führen.