Gemeindewerke Haßloch geben Erhöhung der Gasspeicherumlage nicht weiter!

Die Gasspeicherumlage dient zur Verteilung der Kosten, die im Rahmen der Speicherung von Erdgas in Kavernenspeichern anfallen. Diese Speicher dienen in den Wintermonaten der Bereitstellung von Erdgasmengen, welche aus Kapazitätsgründen ansonsten nicht gedeckt sind. Die Gasspeicherumlage ist im letzten Jahr, im Rahmen der Gaskrise, gemäß § 35e EnWG eingeführt worden. Die Gasspeicherumlage soll bis zum 1. April 2025 gezahlt werden und wird in ihrer Höhe bei Bedarf angepasst. Die Höhe der Umlage wird für die folgende Periode jeweils sechs Wochen vor Inkrafttreten verkündet. Jede Periode erstreckt sich über einen Zeitraum von sechs Monaten.

Mit Wirkung zum 1. Juli 2023 hat die zuständige Trading Hub Europe GmbH (THE) die Umlage auf 0,145 ct/kWh (brutto: 0,155 ct/kWh) festgelegt. Bis zum 30. Juni 2023 betrug die Gasspeicherumlage noch 0,059 ct/kWh (brutto: 0,063 ct/kWh).

Der Aufsichtsrat der Gemeindewerke Haßloch hat beschlossen, diese zusätzlichen Kosten in den Gemeindewerken zu kompensieren und die Erhöhung der Gasspeicherumlage nicht an ihre Kunden weiterzugeben.

Wieder einmal zeigen die Gemeindewerke Haßloch, dass sie Verantwortung übernehmen und die Kunden möglichst nicht mit den zusätzlichen Kosten belasten.