Bundesgesetz für Energiepreisbremsen trat am 24. Dezember 2022 in Kraft
Die Jahresverbrauchsabrechnungen der Gemeindewerke Haßloch für das Jahr 2022 werden Mitte Januar bei den rund 10.000 Strom- und etwa 5.600 Gaskunden in Haßloch ankommen. Darin auch vermerkt: Die neuen Monatsabschläge für jeden einzelnen Haushalt. In diesen Angaben allerdings noch nicht eingerechnet, ist das Mitte Dezember von Bundesrat und Bundestag beschlossene Gesetz für die Energiepreisbremsen, das am 24. Dezember 2022 in Kraft getreten ist.
Preisbremsen in Abschlagplänen noch nicht berücksichtigt
Aufgrund der Kürze der Zeit seit Inkrafttreten der Preisbremsen eine Woche vor Jahreswechsel war es den Energieversorgungsunternehmen in Deutschland nicht möglich, die neuen gesetzlichen Vorgaben in die Jahresverbrauchsabrechnungen und die Abschlagspläne einzubeziehen.
Preisbremsen wirken kostendämpfend
Für die Kundinnen und Kunden der Gemeindewerke Haßloch bedeuten die beschlossenen Preisbremsen konkret Folgendes: Beim Gas gilt die Preisbremse für alle Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen ab März 2023 und umfasst auch rückwirkend die Monate Januar und Februar. Das bedeutet, dass ein Kontingent von 80 Prozent des Erdgasverbrauchs zu 12 Cent je Kilowattstunde gedeckelt wird, es dafür also einen Rabatt im Vergleich zum Marktpreis gibt. Für Wärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Auch die Strompreisbremse soll die steigenden Energiekosten für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern. Sie deckelt den Strompreis für Haushalte und Kleingewerbe mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden auf 40 Cent pro Kilowattstunde. Das gilt für ein Kontingent in Höhe von 80 Prozent des historischen Verbrauchs, also in der Regel des Vorjahresverbrauchs.
Bitte um Verständnis
Der neue Geschäftsführer der GWH, Udo Engel, hat Verständnis für die Verunsicherung vieler Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland, wenn es um ihre Energiekosten geht: „Uns allen bei den Gemeindewerken ist klar, dass die zeitliche Nähe zwischen dem Inkrafttreten des Preisbrems-Gesetzes und dem Verschicken der Jahresverbrauchsabrechnungen für Verwirrung bei unseren Kundinnen und Kunden führen kann.“ Es sei aber aus logistischen Gründen unmöglich gewesen, innerhalb weniger Tage die neue Gesetzeslage in die aktuellen Abschlagspläne einzupflegen. „Dies kann kein Energieversorgungsunternehmen in Deutschland leisten“, so Engel, „wir bitten deshalb alle unsere Kunden um Verständnis.“ Engel bittet auch, allgemeine Anrufe im Kundenzentrum der Gemeindewerke wegen der neuen Abschlagspläne nach Möglichkeit zu vermeiden. „Das Problem an dieser Stelle ist, dass wir derzeit selbst noch keine dezidierten Angaben dazu machen können.“ Erst müssten alle Details in die Pläne eingerechnet werden. Die Gemeindewerke Haßloch werden sich in den nächsten Wochen bei den Kundinnen und Kunden mit weitergehenden Informationen melden. „Die gesamte Energiebranche in Deutschland wird ein wenig Zeit benötigen, um die an Heiligabend 2022 in Kraft getretenen Energiepreisbremsen in die aktuellen Abschlagspläne bei Strom, Gas und Wärme einzuberechnen. „Ein sparsamer Umgang mit Energie wird auch in Zukunft den eigenen Geldbeutel schonen“, so Udo Engel, „denn die Energiepreise werden auf absehbare Zeit nicht auf das Vorkrisen-Niveau zurückgehen. Am preisgünstigsten ist immer noch die Energie, die nicht verbraucht wird“, stellt der GWH-Geschäftsführer klar.
Weiterführende Informationen zum Thema auch auf der GWH-Internetseite www.gwhassloch.de unter den Stichworten Service und „Energiemarkt aktuell“. Fragen zu den aktuellen Energieabschlägen richten Sie gerne auch per E-Mail an: info@gwhassloch.de.