Wegen der bevorstehenden Jahresabrechnung 2022 werden alle Strom-, Gas- Wärme- und Wasserzähler in Haßloch in der Zeit von Samstag, den 26.11.2022 bis etwa Dienstag, den 03.01.2023 abgelesen.

 

Mit der Zählerablesung wurde die Firma U-SERV – ELTEL Group beauftragt. Die Mitarbeiter der Firma U-SERV – ELTEL Group können sich auf Verlangen mit ihrem Firmen-Ausweis mit Lichtbild in Verbindung mit ihrem Personalausweis ausweisen. In Einzelfällen kann es bei der Ablesung vorkommen, dass bei Verbrauchsabweichungen zum Vorjahr der Zähler von dem Ableser fotografiert wird.

Es werden alle Wohnungsinhaber gebeten, den mit der Ablesung beauftragten Personen den ungehinderten Zugang zu den Zählern zu ermöglichen und die aktuellen Hygienevorschriften zu Covid19 einzuhalten.

 

Vor Eintritt in die Wohngebäude wird sich der Ableser beim Kunden über mögliche Gesundheitsgefahren erkundigen. Sollte ein Kunde Anzeichen auf eine Infektion zeigen, sich in Quarantäne befinden oder aus sonstigen gesundheitlichen Gründen dem Ableser keinen Zutritt ermöglichen, wird der Ableser keine Ablesung durchführen. Dem Kunden wird dann eine Ablese-karte zugestellt.

Generell haben die Kunden folgende Möglichkeiten ihre Zählerstände an die Gemeindewerke selbstständig mitzuteilen:

  • Kundenportal: Onlineservice.gwhassloch.de (bevorzugt)
  • Smartphone/Tablet: Ablesekarte über QR-Code
  • Telefonnummer: 0 63 24 / 59 94 -314
  • E-Mail: ablesung@gwhassloch.de

 

Kunden, die in der Zeit der Ablesung vom 26.11.2022 bis 03.01.2023 von Mitarbeitern der Firma U-SERV – ELTEL Group nicht zu Hause anzutreffen sind, werden gebeten, den Gemeindewerken die Zählerstände bereits vor dem Ablesezeitraum mitzuteilen. Dazu bitten die GWH ihre Kunden bevorzugt das Kundenportal unter „onlineservice.gwhassloch.de“ zu nutzen. Nach einer Registrierung stehen dem Kunden noch weitere Services wie z. B. Rechnungen einsehen, Abschlagszahlungen anpassen zur Verfügung, um mit den Gemeindewerken kommunizieren zu können.

Sollte während des Ablesezeitraumes keine Ablesung durch die beauftragte Firma oder eine Selbstablesung möglich sein, werden die Zählerstände nach dem Vorjahresverbrauch geschätzt und abgerechnet.

Hinweis: Die mit der Ablesung beauftragten Personen können keinerlei Auskünfte über Werksgebühren oder sonstige Verwaltungsangelegenheiten erteilen. Diese Fragen werden von den Kundenberatern der Gemeindewerke beantwortet. Diese sind unter der Telefonnummer: 0 63 24 / 59 94 – 330 zu erreichen.

 

Die Gemeindewerken bitten ihre Kunden um entsprechende Unterstützung und danken für das Verständnis.